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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SGBI GmbH

Information und Beratung

SGBI GmbH

Systemorientiertes ganzheitliches Business Institut Im Julius Echter Stift

Hauptstraße 4

D-97285 Röttingen

+49 9338 980 1600

seminare@sgbi.ch

www.sgbi.ch

 

 

Im Folgenden »SGBI« genannt (Stand 10.10.2024)

1.    Geltungsbereich
 

1.1.    Die Geschäftsbedingungen vom SGBI haben ausschließende Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
 

1.2.    Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
 

2.    Leistungserbringung bei überbetrieblichen Seminaren
 

2.1.    Bestellungen und Anmeldungen durch den Vertragspartner, die über unsere Website, per e-Mail, Fax oder Brief bzw. über unsere Dienstleistungspartner zustande kommen, sind bindende Angebote. Das SGBI ist berechtigt, das Angebot des Vertragspartners innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per e-Mail, per Post oder per Fax anzunehmen. Mit Zugang der Auftrags- oder Anmeldebestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen dem SGBI und dem Vertragspartner zustande.
 

2.2.    In den Seminargebühren sind folgende Leistungen enthalten: die praxisnahe Seminar- und Weiterbildungsleistung, Teilnehmerunterlagen sowie das Teilnehmerzertifikat.
 

2.3.    Nicht im Preis enthalten sind hingegen Mehrwertsteuer, Übernachtungskosten, Verpfle- gung und die Tagespauschalen des Hotels/Seminarortes. Diese müssen direkt mit dem Hotel/Seminarort abgerechnet werden.
 

2.4.    Anpassungen und Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Seminars sowie der Durchführungszeitpunkt und Durchführungsort bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Dozenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich das SGBI um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Seminarinhalte ausfallen, ermäßigt sich die Seminargebühr anteilig.
Eine weitergehende Haftung vom SGBI ist ausgeschlossen.

 

2.5.    Das SGBI ist berechtigt Teilnehmer vom Seminar auszuschließen, falls diese den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stören. Eine Rückerstattung der Seminargebühr wird ausgeschlossen.
 

3.    Leistungsumfang bei Beratungs- und Inhouse-Leistungen
 

3.1.    Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Auftrag. Bei Unklarheiten über den genauen Umfang einzelner Leistungen gelten die Standardleistungen des Auftragnehmers als vereinbart.
 

3.2.    Änderungen des Leistungsumfanges erfordern eine schriftliche Vereinbarung.
 

3.3.    Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter des Auftragnehmers SGBI besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
 

3.4.    Kundenprojekte werden nur im Auftragsverhältnis und nicht als Werkvertrag ausgeführt.
 

3.5.    Das im Rahmen der Leistungserbringung vom Auftragnehmer erbrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Mit der Auftragsvereinbarung und der Bezahlung der entsprechenden Honorarrechnungen erhält der Kunde das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z. B. in Form von Checklisten, Formularen, Methoden, Expertisen etc.) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegen- über Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Rahmen des Auftrages erbrachten Know-how an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
 

3.6.    Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden, insbesondere nicht für Verzögerungen, die durch beim Kunden eintretende Ereignisse und Bedingungen entstehen (z.B. Verzögerungen bei der Beschaffung von Informationen, wichtige Vereinbarungen mit Dritten, Versetzung von Personal, Beschlüsse der Geschäftsleitung, zu gering bzw. nicht rechtzeitig bereit- gestellte Projektunterstützung/-kapazitäten des Kunden etc.).
 

3.7.    Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die sofortige Information des Kunden, sobald sich irgendwelche Bedingungen oder Verzögerungen anzeigen, die die vorgesehene Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen könnten.
 

4.    Hotel, Übernachtung, Tagespauschale
 

4.1.    Unsere Veranstaltungen finden im Julius Echter Klosterstift oder Seminarhotels statt. Die Teilnehmenden übernachten dort oder im Seminarhotel oder in einer selbst gewählten Unterkunft.
 

4.2.    Die Übernachtungskosten sind in der Seminargebühr nicht enthalten. Die Hotels stellen den Teilnehmenden individuell Rechnungen. Die Hotelrechnung ist am letzten Seminartag beim Auschecken durch den Teilnehmenden zu bezahlen.
 

4.3.    Die Tagespauschale (inkl. Mittagessen) ist zusammen mit den sonstigen Aufwendungen wie Getränke u. a. vom Teilnehmer am letzten Seminartag direkt an das Hotel zu bezahlen, so- fern sie nicht im Halbpensions-Preis bereits inbegriffen ist. Details finden Sie dazu auf Ihrer Hotelreservierung.
 

4.4.    Wir nehmen für Sie keine Hotelbuchungen vor, es sei denn, dass Sie das explizit wünschen. Vertragspartner vom Hotel sind Sie bzw. Ihre Firma. Buchungen, die Sie getätigt haben, müssen Sie ggf. selbst umbuchen oder stornieren, falls Sie nicht am Seminar teilnehmen können.
 

4.5.    Bei einem Seminar im Julius Echter Klosterstift mit gebuchter Übernachtung wird die Zahlung gemäß Angebot mit der Anmeldung zum Seminar fällig.
 

5.    Umbuchungen und Stornierung: Überbetriebliche Seminare
 

5.1.    Müssen Sie aus dringenden Gründen ein Seminar umbuchen, so ist dies bis 6 Wochen vor Seminarbeginn einmalig und gegen eine Gebühr von EUR 300,-- möglich. Bei einer Umbuchung kann es passieren, dass es ggf. zu möglichen Ort-/Programmänderungen/-anpassungen und -überschneidungen kommen kann. Daraus kann keine anteilige Rückerstattung der Seminargebühr abgeleitet werden.
 

5.2     Nicht besuchte Seminare oder Seminarteile verfallen, sofern keine Umbuchung vorgenommen wurde. Im Fall einer Angebotsveränderung erfolgt die Umbuchung auf Vorschlag der Seminarleitung auf ein Seminar, das dem gebuchten möglichst ähnlich ist.
 

5.3.    Eine Annullation einer Anmeldung ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn kostenlos. Zwischen 3 Monaten und 4 Wochen vor Seminarbeginn werden 40% der Seminargebühr zur Zahlung fällig. Alternativ kann bis 5 Tage vor Seminarbeginn ein(e) Ersatzteilnehmer(in) gestellt werden. Die gesamte Seminargebühr ist zu entrichten, sofern der Rücktritt später als 30 Werktage vor Seminarbeginn erfolgt.
 

5.4.    Pandemie-Regelung: Für Pandemie bedingte Umbuchungen auf einen späteren Termin verzichten wir aus Kulanz sowohl auf eine neue Seminargebühr wie auch auf die sonst übliche Umbuchungsgebühr. Bitte beachten Sie, dass durch diese Umbuchungsmöglichkeit die «kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Seminarbeginn» entfällt. D.h. die Seminargebühr, falls nicht schon bezahlt, auf jeden Fall geschuldet bleibt.
 

6.    Stornierung: Beratungs- oder Inhouse-Leistungen / Seminare
 

6.1.    Bei einer Annullierung von definitiv vereinbarten Beratungs- oder Inhouse-Leistungen durch den Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung werden 20% des in der Offerte vereinbarten Betrages als Stornogebühr verrechnet.
 

6.2.    Wird eine definitiv bestellte und bestätigte Leistung durch den Kunden innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so werden 100% der Gesamtkosten zur Zahlung fällig. Erfolgt die Absage innert 4 Wochen vor Beginn, so werden 60% der vollen Kosten in Rechnung gestellt, innert 3 Monaten 40% der vollen Kosten des Seminars jeweils inkl. der optional gebuchten Übernachtung/Verpflegung. Diese Regelung gilt nicht, wenn in der schriftlichen Offerte anders lautende Vereinbarungen getroffen werden.
 

7.    Preisgestaltung: Überbetriebliche Seminare
 

7.1.    Die Seminargebühren können in Euro bezahlt werden. Andere Währungen nach Rücksprache. Überweisungen und Scheck- Einreichungen sind ohne Abzug von Bankgebühren, Porti etc. rein netto zu entrichten. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
 

7.2.    Grundlage für sämtliche Preise ist die jeweilige Seminarbeschreibung.
 

7.3.    Der Rechnungsbetrag wird 6 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, muss in jedem Falle der Rechnungsausgleich vor Antritt des Seminars er- folgt sein. Das SGBI ist berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen, wenn die jeweilige Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.
 

7.4.    Bei Zahlungsverzug werden 5% Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz verlangt und berechnet.
 

7.5.    Bei LiveWebSeminaren, on-demand-Buchungen oder anderen online-Buchungen arbeiten wir mit Dienstleistern für die Buchungen zusammen. In diesen Fällen gilt zusätzlich:

  • Händler und Vertragspartner ist der jeweilige Dienstleister.

  • Durch Absenden der Bestellung erkennen Sie die AGB sowie die Datenschutzbestimmun- gen vom Dienstleistungspartner bzw. von SGBI als Teil des geschlossenen Kauf-vertrages an und bestätigen, von Ihrem Widerrufsrecht als Verbraucher Kenntnis genommen zu haben.

  • Digitale Produkte werden sofort nach Zahlungseingang ausgeliefert. Versand-Produkte werden innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang versendet.

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/

  • Der Autor des gekauften Produkts / der Software bzw. der Seminarveranstalter kann Sie per E-Mail kontaktieren.

8.    Preisgestaltung: Beratungs- oder Inhouse-Leistungen
 

8.1.    Grundlage für sämtliche Preise ist die jeweilige Offerte.
 

8.2.    Sämtliche Rechnungen werden in Abstimmung mit dem Kunden in Euro gestellt. Andere Währungen nach Vereinbarung.
 

8.3.    Die Leistungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils in monatlichen Teilrechnungen analog zum angefallenen Aufwand verrechnet.
 

8.4.    Sämtliche Rechnungen sind nach Erhalt, netto Kassa innert 10 Tagen zu bezahlen. Überweisungen und Scheck-Einreichungen sind ohne Abzug von Bankgebühren, Porti etc. rein netto zu entrichten. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
 

9.    Urheberrecht
 

9.1.    Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten
 

9.2.    Das SGBI oder berechtigte Dritte behalten sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten von Veranstaltungen, insbesondere den ausgegebenen Arbeitsunterlagen in schriftlicher, wie auch in digitalisierter Form ausdrücklich vor. Dies gilt auch für Medien, die während den Durchführungen erstellt oder aufgenommen wurden. Die Veröffentlichung auf entsprechenden digitalen Plattformen steht dem SGBI frei. Teilnehmer, die das nicht wünschen, müssen dies schriftlich anzeigen.
 

10.    Vertraulichkeit
 

10.1.    Seitens des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.


10.2.    Seitens des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag vom Auftragnehmer erhaltenen Informationen ohne schriftliche Genehmigung weder betriebsintern zu einem anderen als im Auftrag formulierten Zweck noch zur Begünstigung Dritter zu verwenden. Die direkte oder indirekte Weitergabe der Unterlagen, die im direkten Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ausgeschlossen.

 

11.    Datenschutz
 

11.1.    Personenbezogene Daten werden gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt (siehe www.SGBI.ch/datenschutz). Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Wir versichern, dass Ihre Daten mit Sorgfalt behandelt und nur für Zwecke des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages genutzt werden.
 

11.2.    Das SGBI versichert, dass weder das SGBI, noch - soweit ihm bekannt ist - einer ihrer Dozenten nach den Prinzipien von Ron Hubbert oder scientologischem Gedankengut arbeitet. Dies gilt für die Vergangenheit wie für die Zukunft.
 

12.    Vorzeitige Vertragsauflösung
 

12.1.    SGBI ist berechtigt, vor Beginn des vom Teilnehmer gewählten Seminars oder Programms vom Vertrag zurückzutreten, wenn es die Veranstaltung wegen ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchführen kann. Dasselbe gilt bei einer Verhinderung des Veranstaltungsleiters/Referenten aus wichtigem Grund oder höherer Gewalt (wie z.B. Katastrophen, Epidemien, gravierende politische oder gesellschaftliche Verwerfungen, die eine Gefahr für die Teilnehmenden darstellen und durch eine Verschiebung vermieden werden kann). Das SGBI nimmt eine kostenfreie Umbuchung auf eine Folgeveranstaltung oder ein gleichwertiges Seminar vor. Eine Verschiebung durch den Veranstalter berechtigt nicht zur Annullation des gebuchten Programms seitens des Teilnehmers. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers (wie z.B. Reise- und Hotelspesen) sind ausgeschlossen.
 

12.2.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen in ihren wirtschaftlichen Konsequenzen möglichst nahe kommt.
 

13.    Versicherungen, Gerichtsstand, Haftungsausschluss
 

13.1.    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Würzburg/Bayern. Es gilt deutsches Recht.
 

13.2.    Auch wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Würzburg/Bayern.
 

13.3.    Die Versicherung von Schäden aller Art wie z.B. Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl, Annullation etc. ist Sache des (der) Anmeldenden. Wir erbringen keine Versicherungsleistungen, jegliche Haftung unsererseits wird wegbedungen. Es gilt deutsches Recht. Gerichts-stand ist Würzburg/Bayern.
 

13.4.    Schäden, die aus der Anwendung des vermittelten Wissens bzw. durch den Einsatz von Tools durch die oder bei den TeilnehmerInnen selbst bzw. in den uns beauftragenden Unternehmungen entstehen, müssen selbst versichert bzw. abgedeckt werden. Das SGBI und seine beteiligten Dienstleister übernehmen dafür keine Haftung. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Würzburg/Bayern.
13.5.    Alle früheren Angaben und Preise verlieren mit Erscheinen des neuen Prospekts ihre Gültigkeit.


Stand Oktober 2024 SGBI

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